Ein Fahnenmast darf bis zu 10 Meter hoch sein, ohne eine spezielle Genehmigung zu benötigen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einigen Bundesländern oder Gemeinden Sonderregelungen geben kann. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Bauamt, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Die Kosten für einen Fahnenmast variieren je nach Höhe, Material (Aluminium, Edelstahl oder GFK) und Ausstattung (z. B. Ausleger, Innenseil, Beleuchtung). Günstige Modelle starten ab etwa 200 €, während hochwertige Masten über 1.000 € kosten können.
Ja, Fahnenmasten sind grundsätzlich auch im Garten erlaubt und bis zu 10 Metern Höhe in den meisten Gemeinden genehmigungsfrei. Bei Mietgärten sollten Sie beachten, dass ein Fundament oder eine Wandmontage in der Regel die Zustimmung des Vermieters erfordert, da es als bauliche Veränderung gilt. Nachbarn sollten informiert werden, um möglichen Konflikten vorzubeugen.
Die ideale Höhe des Fahnenmasts hängt vom Standort ab. Im Allgemeinen sollte der Mast etwa 1 Meter niedriger als ein nahes Gebäude sein oder deutlich darüber hinausragen, um eine gute Sichtbarkeit zu gewährleisten.
Für die stabile Verankerung eines Fahnenmasts sollte das Fundament eine Länge und Breite von etwa 10 % bis 12 % der Masthöhe über dem Boden haben. Die Fundamenttiefe sollte ca. 0,9 - 1 Meter betragen, einschließlich einer 20 cm Kieselschicht zur Drainage.
Um sicherzustellen, dass sich die Ausleger innerhalb einer Fahnenmastgruppe nicht berühren und ein einheitliches Bild entsteht, sollte der Abstand zwischen den Masten mindestens zweimal die Auslegerlänge plus 40 cm betragen. Beispiel: Bei einer Auslegerlänge von 120 cm ergibt das einen Mindestabstand von 280 cm.
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